Parkordnung für Besucher des RitterRost Magic Park Verden

Herzlich willkommen im Ritter Rost Magic Park Verden, Deutschlands einzigem Märchenpark direkt an der deutschen Märchenstraße! Einzigartige Attraktionen und Shows warten auf Sie und wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen wunderschönen Tag bei Ihrem Besuch in unserem Park.

Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen.

Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen.

Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unsere Parkordnung darstellen und zu deren Einhaltung Sie sich mit Betreten des Ritter Rost Magic Park Verden verpflichten, genau zu beachten, um dadurch Unstimmigkeiten auszuschließen.

1. Parken / Befahren des Geländes

  1. Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  2. Parkplätze, die als Behindertenparkplätze gekennzeichnet sind, dürfen nur von dem insoweit berechtigten Personenkreis unter Verwendung der entsprechenden Ausweise (Behindertenzeichen am Fahrzeug) benutzt werden. Kraftfahrzeuge, die rechtswidrig auf Behindertenparkplätzen abgestellt werden, dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird. Die Kosten der Abschleppmaßnahme sind vom Fahrzeugführer zu erstatten.
  3. Parken ist bei uns kostenlos. Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
  4. Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren.
  5. Schadensersatz kann nur geleistet werden, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige des Ritter Rost Magic Park Verden verursacht wurde. Berechtigte Schadensersatzansprüche müssen bei offensichtlichen Schäden vor dem Verlassen des Parkplatzes gemeldet werden, wenden Sie sich im Zweifelsfalle an unser Kassenpersonal im Eingangsbereich.
  6. PKW nicht auf trocknem und ungemähtem Gras abstellen, da sich das Gras am heißen Katalysator leicht entzünden kann.
  7. Park- und Halteverbote sind unbedingt einzuhalten.
  8. Keine Zigarettenkippen oder andere brennende Gegenstände aus dem Auto werfen

2. Eintrittspreise

  1. Das Gelände des Ritter Rost Magic Park Verden darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen Aufsichtsperson zutrittsberechtigt. Bei Bedarf gilt das Hausrecht. Damit können die Regelungen bei Bedarf verschärft werden.
  2. Die Eintrittskarte für den Ritter Rost Magic Park Verden gewährt das Recht der beliebig häufigen und unentgeltlichen Nutzung aller in Betrieb befindlichen Attraktionen des Ritter Rost Magic Park Verden während der Parköffnungszeiten und im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung der Attraktionen. Ausgenommen von der Unentgeltlichkeit sind münzbetriebene Attraktionen, Geschicklichkeitsspiele, sowie solche Attraktionen, die üblicherweise separat bezahlt werden müssen. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit gültigem Handstempel möglich. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Parkgelände verweigert werden.
  3. Sollten einzelne oder mehrere Attraktionen wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. starker Wind, behinderte Sicht, Gewitter, Nässe) zeitweilig oder ganztags nicht nutzbar sein bzw. nicht stattfinden, besteht für den Besucher kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises. Dies gilt auch für den Fall, dass neue Attraktionen noch nicht fertig gestellt wurden bzw. einzelne Attraktionen umgebaut werden müssen oder deren Betrieb im Wechsel erfolgt. Informationen hierzu erhalten Sie an der Kasse bzw. bei ihrem Eintritt.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

  1. Hunde sind im Park ausdrücklich erlaubt, müssen aber zu jederzeit an der Leine geführt werden.
  2. Das Mitbringen anderer Haustiere ist nicht gestattet. Bitte lassen Sie keine Tiere im Fahrzeug zurück!
  3. Die Benutzung unserer Fahranlagen erfordert unbedingt festes Schuhwerk sowie robuste Kleidung, da einige Attraktionen mit Wasser betrieben werden (siehe Punkt 6. Haftungsbeschränkungen). Das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen ist im Parkgelände erforderlich.
  4. Das Rauchen ist im gesamten Park untersagt. Ausgenommen Sind die ausgewiesenen Raucherbereiche. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.
  5. Besucher dürfen nur die für sie vorgesehenen Wege benutzen.
  6. Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringen etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
  7. Den Anordnungen des Parkpersonals, insbesondere bei Benutzung der einzelnen Fahranlagen, ist im eigenen Interesse stets Folge zu leisten.
  8. Schwangeren Frauen wird zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes nahegelegt, auf die Benutzung der Fahranlagen zu verzichten.
  9. Das mutwillige Lärmen und der Betrieb von Kofferradios, Kassettenrecordern u.ä. Geräten sind untersagt.
  10. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Offensichtlich alkoholisierte Personen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, sind von der Benutzung der Fahrattraktionen ausgeschlossen, und können entschädigungslos vom Parkgelände verwiesen werden. Insoweit nimmt Ritter Rost Magic Park Verden das Hausrecht (siehe Punkt 12) in Anspruch.
  11. Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste sind das Skateboardfahren, Inlineskaten und das Benutzen von Rollern jeglicher Art auf dem Parkgelände nicht gestattet.
  12. Aus Sicherheitsgründen können unsere Attraktionen kameraüberwacht und videoaufgezeichnet werden.
  13. Rauchentwicklungen im Wald oder Waldbrände sofort dem Personal melden.
  14. Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an einer weiteren Ausbreitung hindern, soweit man sich hierdurch selbst nicht in Gefahr bringt.
  15. Im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer anzünden.
  16. Im Wald keine Glasflaschen oder Glasscherben liegen lassen. (Brennglaseffekt)
  17. Im Wald und Waldnähe keine brennenden Zigaretten oder Zigarettenkippen wegwerfen.
  18. Im Wald oder in Waldnähe so parken, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge (auch Langholzfahrzeuge – Überlänge) und Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nicht behindert werden.
  19. Offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer dürfen im Freien nur entzündet werden, wenn hierdurch für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen können. Von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer mindestens 100 m entfernt sein
  20.  Offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer sind ständig unter Aufsicht zu halten
  21. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen
  22. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein

4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Park

  1. Die in Betrieb befindlichen Einrichtungen im Ritter Rost Magic Park Verden stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die an den einzelnen Einrichtungen durch besonderen Aushang in Text oder Bild etc. ausgewiesen sind, sind von allen Benutzern vor Benutzung der jeweiligen Einrichtung zu lesen und stets zu beachten. Darüber hinaus sind die besonderen Anweisungen des Bedienungspersonals stets zu beachten.
  2. Für manche Fahranlagen gelten besondere Vorschriften bezüglich der notwendigen Größe, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung des Benutzers. Diese Regeln wurden uns von den Behörden und vom TÜV vorgegeben und gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen. Bitte beachten Sie, dass bei Gästen mit Behinderungen, die zwar diese grundsätzlichen Anforderungen erfüllen, trotzdem diese bzw. deren Betreuer noch eigenverantwortlich entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie individuell geeignet ist.
  3. Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, sind die Attraktionen nach jeder Benutzung zu verlassen und vom Eingang her wieder zu betreten.
  4. Sollten Sie wissentlich die Benutzungshinweise und Bedienungsanweisungen, oder die Anweisungen des Bedienungspersonals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.
  5. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsvorschriften oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Beschädigung entstehen.

 5. Aufsichtspflicht

Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für die hierdurch verursachten Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 6. Besondere Regeln bei Dunkelheit

  1. Jeder Besucher hat eine feuerfreie autonom betrieben persönliche Lichtquelle mitzuführen. (Handylampe, Taschenlampe)
  2. Unbeleuchtete Parkbereiche gelten als geschlossen und dürfen nicht betreten werden.
  3. Gerade bei Dunkelheit ist es nicht gestattet, die Wege zu verlassen. Es besteht besondere Unfallgefahr z.B. an Böschungen oder Gewässern.
  4. Im Falle eines Stromausfalls den Park selbstständig über den Haupteingang verlassen. Folgen Sie der Ausgangsbeschilderung, schalten Sie ihre persönliche Lichtquelle ein.
  5. Müssen in besonderen Fällen dunkle Bereiche durchquert werden, z.B. bei Teilausfall der Beleuchtung, sind die persönlichen Lichtquellen einzuschalten.

7. Haftungsbeschränkungen

Wir haften nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurden oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Ritter Rost Magic Park Verden zurückzuführen sind. Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden.

Für folgende Situationen bzw. Schäden übernehmen wir keine Haftung:

  1. Bei Benutzung einiger unserer Fahranlagen können Sie durchnässt werden und/oder mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Gegenstände mitzunehmen, die Wasserschäden oder sonstige Schäden erleiden könnten (z.B.: Fotoapparate, Videokameras etc.). Kleidungsstücke, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar oder beschädigt werden, sind ebenso wie Fotoapparate, Videokameras etc. nicht ersatzfähig.
  2. Für verloren gegangene Gegenstände, insbesondere auch Gegenstände, die bei der Benutzung einer Fahranlage verlorengehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung. Es ist nicht möglich, Fahranlagen zur Wiederbeschaffung anzuhalten oder auszuschalten.
  3. Für an Fahranlagen abgelegte Gegenstände.
  4. Bitte beachten Sie, dass unser Freizeitpark auf einer durch Waldvegetation bedeckten Fläche liegt. Das Betreten der der nicht als Gehweg ausgewiesenen Flächen erfolgt auf eigenes Risiko.

Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den in dieser Ziffer 6. genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

8. Schadensmeldungen

  1. Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie ohne Ihr alleiniges eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige Schäden), so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes einem Mitarbeiter des Kassenpersonals. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
  2. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine bereits vor Verlassen des Parks mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

9. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks, sowie auf den Flächen vor den Eingängen, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung des Ritter Rost Magic Park Verden gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

10. Diebstahl

Jeder Diebstahl im Park führt zur polizeilichen Anzeige durch das Parkpersonal.

11. Film- und Fotoaufnahmen

Ihre Filmaufnahmen zu privaten Zwecken im Ritter Rost Magic Park Verden sind im Rahmen des KunstUrhG erlaubt, können also insbesondere die Einwilligung des Abgebildeten erfordern. Die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Showabläufen zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung des Ritter Rost Magic Park Verden. Während der Benutzung der Fahranlagen ist die Verwendung von Film- und Videokameras, einschließlich GoPros, aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Dies gilt auch für Handys und Smartphones mit Kamerafunktion sowie vergleichbare Geräte.

Im Ritter Rost Magic Park Verden werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen bzw. Webcam-Übertragungen durch den Ritter Rost Magic Park Verden oder Dritte getätigt. Bitte meiden Sie Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet bzw. im Rahmen der Webcam-Übertragung im Internet ausgestrahlt werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.

12. Weiterverkauf von Eintrittskarten/Jahreskarten/Saisonkarten - Vertragsstrafe

Zur Verhinderung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten (umfasst auch: Rabattcoupons, Jahreskarten, Saisonkarten, Freikarten und Verzehrgutscheine jeglicher Art) und des Missbrauchs von Saisonkarten und Jahreskarten ist es dem Erwerber nicht gestattet:

  1. Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Erwerber selbst gezahlten Verkaufspreis zu veräußern, dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;
  2. Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Ritter Rost Magic Park Verden gewerblich oder kommerziell zu veräußern;
  3. Eintrittskarten im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder aus Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Ritter Rost Magic Park Verden zu verwenden;
  4. Eintrittskarten bei Internetauktionshäusern oder auf sonstigen Internetplattformen selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten;
  5. Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Parkordnung, insbesondere diese Ziffer 11., weiterzugeben, auch soweit eine Weitergabe nach dieser Ziffer 11. nicht verboten ist;
  6. Saisonkarten/Jahreskarten an Dritte weiterzugeben oder deren Missbrauch durch Dritte in sonstiger Weise schuldhaft zu ermöglichen.

Ritter Rost Magic Park Verden ist berechtigt, von Personen, die unter Verstoß gegen diese Bestimmungen Eintrittskarten und/oder Saisonkarten/Jahreskarten weitergeben und/oder anbieten pro Verstoß eine Vertragsstrafe von EUR 100,00 zu verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Eintrittskarten und/oder Saisonkarten/Jahreskarten.

Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verbote verlieren die betroffenen Eintrittskarten und Saisonkarten/Jahreskarten ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Besuch des Ritter Rost Magic Park Verden. Der Ritter Rost Magic Park Verden behält sich außerdem vor, Personen, die gegen die oben genannten Weiterverkaufsverbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Eintrittskarten zu verweigern und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

13. Grillen

Das Grillen im Park ist nur an den Ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Dabei ist mind. 3 Metern Abstand zu Bäumen, Sträuchern, sowie zu Tischen und Unterkunft zu halten. Für Notfälle muss beim Grillen stets ein Eimer mit ca. 10 Litern Wasser in unmittelbare Nähe bereitstehen. Als Brandstoff für den Grill dürfen ausschließlich Strom, Gas, Holzkohle oder Briketts verwendet werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Grillen aufgrund besonderer Umstände (z. B. extreme Trockenheit) zu untersagen.

14. Hausrecht

Der Ritter Rost Magic Park Verden ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen und ggf. ein Hausverbot (auch auf unbestimmte Zeit) zu erteilen. Wer andere Personen belästigt, die Anlagen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung nutzt oder Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet, kann vom Parkgelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht nicht, auch nicht teilweise.

Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten, unvergesslich schönen Tag sowie viel Vergnügen im Ritter Rost Magic Park Verden!

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Heideweg 3-7
27283 Verden
Telefon: +49 (0) 42 31 - 66 11 10
E-Mail: info[@]magicpark-verden.de